Anwalt Strafrecht Göttingen

Wichtige
Verhaltensregeln
  1. Schweigen Sie gegenüber der Polizei.
  2. Unterschreiben Sie keine Protokolle.
  3. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
  4. Sprechen Sie mit niemandem über die Ermittlungen.
  5. Sie müssen nicht zu einer Vorladung erscheinen.

Spezialisiert auf Strafrecht

Wir bieten Strafverteidigung auf höchstem fachlichen Niveau.

Sachlich. Methodisch. Kritisch.

Ein strafrechtlicher Vorwurf trifft die meisten Menschen unvorbereitet – und er entscheidet sich nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern in den ersten Tagen nach Bekanntwerden. Welche Verteidigungslinie wirkt, hängt vom Vorwurfstyp ab: Das Sexualstrafrecht folgt anderen Beweisregeln als die Tötungsdelikte, die Vermögensdelikte anderen als das Betäubungsmittelstrafrecht.

Hier setzt unsere Arbeit an. Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig und führen Mandate in den Schwerpunkten Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte, Vermögens- und Eigentumsdelikte sowie in Rechtsmittelverfahren. Standort der Kanzlei ist Göttingen, das Tätigkeitsgebiet ist bundesweit.

Wer eine Vorladung erhalten hat, von einer Hausdurchsuchung betroffen war oder dem eine Anklage, ein Strafbefehl oder ein Haftbefehl zugestellt wurde, sollte umgehend Kontakt aufnehmen. Wir sind kurzfristig erreichbar.

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Spätestens innerhalb von 12h.

Was Sie als Beschuldigter wissen müssen

Das Strafverfahren folgt eigenen Regeln – und wer sie nicht kennt, ist schnell im Nachteil. Der wichtigste Grundsatz vorab: Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht Angaben zur Sache zu machen. Dieses Recht gilt vom ersten Moment des Ermittlungsverfahrens an – und es ist in den meisten Fällen das Klügste, davon Gebrauch zu machen, bis ein Verteidiger mandatiert ist.

Ein Strafverfahren durchläuft typischerweise mehrere Phasen: Es beginnt mit dem Ermittlungsverfahren, in dem Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt aufzuklären versuchen. Erhärtet sich der Verdacht, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage oder beantragt einen Strafbefehl.

Es folgt gegebenenfalls die Hauptverhandlung vor Gericht, an deren Ende ein Urteil steht. In jeder dieser Phasen gibt es Handlungsmöglichkeiten – und in jeder Phase kann eine falsche Entscheidung weitreichende Konsequenzen haben.

5,0

Kanzlei Rosin Strafverteidigung in Göttingen
  • Wir verteidigen Sie bundesweit
  • Diskret, erfahren & engagiert
  • Hervorragend bewertetes Expertenteam
Über uns

Strafrecht – ein weites Feld

Das Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Deliktsbereichen, die sich in ihrer Komplexität, ihrer gesellschaftlichen Wahrnehmung und ihren möglichen Konsequenzen erheblich unterscheiden. Wir führen Mandate in den folgenden Schwerpunkten.

Sexualstrafrecht

Vorwürfe aus dem Bereich des Sexualstrafrechts gehören zu den persönlich belastendsten Situationen, in die ein Mensch geraten kann. Der soziale Schaden tritt häufig bereits mit Bekanntwerden des Vorwurfs ein – lange bevor ein Gericht geurteilt hat. Umso wichtiger ist eine Verteidigung, die von Beginn an sachlich, konsequent und mit der gebotenen Diskretion geführt wird.

Das reformierte Sexualstrafrecht – insbesondere nach der Neufassung durch das sogenannte „Nein heißt Nein“-Gesetz im Jahr 2016 – hat die Strafbarkeit in diesem Bereich erheblich ausgeweitet. Strafbar sind bereits sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person (§ 177 Abs. 1 StGB), ohne dass Gewalt oder eine Drohung erforderlich wären. Die Tatbestände reichen über die sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 StGB bis zur Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB; erfolgsqualifiziert ist die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB.

Zu den weiteren Tatbeständen, in denen wir verteidigen, gehören:

Die Beweislage in Sexualstrafsachen ist häufig komplex: Aussage gegen Aussage, aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtung und die Auswertung digitaler Beweismittel spielen eine zentrale Rolle. Eine kritische Auseinandersetzung mit den Ermittlungsergebnissen und der Beweiskette ist hier von besonderer Bedeutung.

Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)

Das Kapitalstrafrecht umfasst die schwersten Straftatbestände des deutschen Strafrechts – allen voran Mord nach § 211 StGB und Totschlag nach § 212 StGB. Die Konsequenzen einer Verurteilung sind gravierend: Für Mord sieht das Gesetz die zwingende lebenslange Freiheitsstrafe vor; beim Totschlag drohen Freiheitsstrafen von fünf bis fünfzehn Jahren.

Zum Kapitalstrafrecht im weiteren Sinne gehören darüber hinaus der minder schwere Fall des Totschlags nach § 213 StGB, die fahrlässige Tötung nach § 222 StGB und die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB.

Verfahren in diesem Bereich sind regelmäßig durch eine umfangreiche und komplexe Beweislage gekennzeichnet: Sachverständigengutachten – insbesondere rechtsmedizinische und psychiatrische – spielen eine zentrale Rolle, ebenso wie die Frage der Schuldfähigkeit nach §§ 20, 21 StGB. Hinzu kommt die Bedeutung der Mordmerkmale: Ob ein Tötungsdelikt als Mord oder Totschlag eingestuft wird, hängt von Tatmotiv, Ausführungsweise und weiteren subjektiven Merkmalen ab – und diese Abgrenzung entscheidet zwischen lebenslanger Freiheitsstrafe und einer zeitigen Strafe.

Vermögens- und Eigentumsdelikte

Vermögensdelikte zählen zu den am häufigsten verwirklichten Straftatbeständen. Sie betreffen Beschuldigte aus allen gesellschaftlichen Schichten und können bei qualifizierten Begehungsweisen mit erheblichen Freiheitsstrafen geahndet werden. Schwerpunkte unserer Verteidigung sind der Diebstahl nach § 242 StGB, der Betrug nach § 263 StGB, die Untreue nach § 266 StGB sowie die Unterschlagung nach § 246 StGB. Bei qualifizierten Begehungsformen – gewerbsmäßig, bandenmäßig oder als besonders schwerer Fall – verschärft sich der Strafrahmen erheblich.

Körperverletzungsdelikte

Das Spektrum reicht von der einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB über die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB bis zur schweren Körperverletzung nach § 226 StGB. Maßgeblich für die Verteidigung sind die genaue Analyse des Tatgeschehens, der Verletzungsfolgen und der subjektiven Tatseite. Hinzu kommen verfahrensrechtliche Aspekte: § 223 StGB ist nach § 230 StGB ein relatives Antragsdelikt – die Verfolgung setzt entweder einen Strafantrag des Verletzten oder die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses durch die Staatsanwaltschaft voraus.

Betäubungsmittel- und Cannabisstrafrecht

Das Betäubungsmittelstrafrecht nach §§ 29 ff. BtMG ist einer der folgenreichsten Bereiche des deutschen Strafrechts. Besitz, Erwerb, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln können je nach Menge und Begehungsweise zu erheblichen Freiheitsstrafen führen. Mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes 2024 gilt für Cannabis ein eigenes Sanktionsregime: Der Umgang mit Cannabis ist im Privatbereich teillegalisiert; Verstöße gegen Mengengrenzen, Abgabeverbote oder den Jugendschutz werden gleichwohl nach den §§ 34 ff. KCanG sanktioniert. Die Abgrenzung zwischen BtMG und KCanG ist insbesondere bei laufenden Verfahren und Altsachverhalten verfahrensrechtlich relevant.

Rechtsmittelverfahren

Endet ein Strafverfahren mit einem Urteil oder Strafbefehl, der nicht akzeptabel erscheint, kommen Rechtsmittel in Betracht. Wir führen Verfahren der Revision nach §§ 333 ff. StPO, der Berufung nach §§ 312 ff. StPO und des Einspruchs gegen den Strafbefehl nach § 410 StPO. Rechtsmittelverfahren sind fristgebunden – im Einspruchsfall regelmäßig zwei Wochen ab Zustellung. Eine frühe Prüfung der Erfolgsaussichten schützt vor Fristversäumnis und vermeidbaren Kostenrisiken.

Mandantenstimmen

Ehrliche Worte von echten Mandanten

Vertrauen ist die Basis guter Verteidigung. Wir freuen uns daher sehr über das positive Feedback unserer bisherigen Mandanten.

Strafrecht braucht Spezialisierung

Fachanwalt für Strafrecht – mehr als ein Titel

Der Titel Fachanwalt für Strafrecht ist in § 43c BRAO geregelt und an die Fachanwaltsordnung (FAO) gebunden. Voraussetzung sind ein Fachanwaltskurs von mindestens 120 Zeitstunden, der Nachweis von 60 bearbeiteten Fällen – davon 40 gerichtliche Verfahren und 25 als Verteidiger – sowie eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden. Der Titel ist führungspflichtig und kann widerrufen werden, wenn die Fortbildungspflicht verletzt wird.

Was das praktisch bedeutet: Ein Fachanwalt für Strafrecht hat die methodische Vertiefung formal nachgewiesen, die für die Verteidigung in komplexen Strafsachen erforderlich ist. Der Titel ersetzt keine Spezialisierung im engeren Sinne – aber er ist ein belastbarer Mindeststandard.

Thematischer Tiefgang statt Gemischtwarenladen

Ein Strafverfahren wird in den ersten Wochen geprägt. Wie die Beschuldigtenvernehmung verläuft, wann Akteneinsicht beantragt wird, welche Beweisanträge in der Ermittlungsphase platziert werden – diese Entscheidungen wirken bis in die Hauptverhandlung hinein und lassen sich später kaum mehr aufholen.

Entscheidend ist daher ein präzises, zurückhaltendes und methodisch geführtes Vorgehen. Wer sich früh anwaltlich vertreten lässt, kann gegenüber den Ermittlungsbehörden gezielter agieren statt nachträglich reagieren.

Wer zusätzlich den Verfahrensverlauf vor den Gerichten vor Ort verstehen will, findet eine Darstellung in unserer Übersicht zur Gerichtslandschaft im Landgerichtsbezirk Göttingen.

Was Sie im Erstgespräch erwartet

Eine wirkungsvolle Strafverteidigung beginnt mit einem strukturierten Erstgespräch. Drei Schritte:

1. Klarheit über die Lage

Sie schildern den Sachverhalt – soweit aus Ihrer Sicht bekannt – und legen das vorhandene Verfahrensdokument vor (Vorladung, Hausdurchsuchungsbeschluss, Anklage, Strafbefehl, Haftbefehl). Wir ordnen den Vorwurf der einschlägigen Norm zu und schätzen Beweislage und Verfahrensstadium ein.

2. Kosten

Wir erläutern die Vergütungsstruktur – RVG oder Stundensatz, Pauschalhonorar je Verfahrensabschnitt, Vorschussregelung. Sie wissen vor der Mandatserteilung, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

3. Sofortmaßnahmen

Wir besprechen, welche Schritte ohne Aufschub erforderlich sind: Schweigen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, Akteneinsicht über Vollmacht, Umgang mit anstehenden Terminen und Fristen, Sicherung digitaler Beweismittel. Wir vereinbaren, wer ab welchem Zeitpunkt für Sie spricht.

Strafverteidigung mit thematischer Tiefe

Wir sind ausschließlich im Strafrecht tätig und führen Mandate in den Schwerpunkten Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte, Vermögens- und Eigentumsdelikte sowie in Rechtsmittelverfahren. Standort der Kanzlei ist Göttingen, das Tätigkeitsgebiet bundesweit. Wer eine Ersteinschätzung wünscht, erreicht uns kurzfristig.

Ersteinschätzung erhalten

Wir verteidigen Menschen.

Konsequent. Diskret.

FAQ

Häufige Fragen – klare Antworten für den Ernstfall

Die wichtigsten und immer wieder an uns gerichteten Fragen beantworten wir Ihnen gern direkt.

Was bedeutet der Titel Fachanwalt für Strafrecht?

Der Fachanwaltstitel beruht auf § 43c BRAO und der Fachanwaltsordnung. Voraussetzung sind ein Fachanwaltskurs von mindestens 120 Zeitstunden, der Nachweis von 60 Fällen – davon 40 gerichtlich und 25 als Verteidiger – sowie eine jährliche Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden. Der Titel wird durch die Rechtsanwaltskammer verliehen.

Worin unterscheidet sich Wahlverteidigung von Pflichtverteidigung?

Wahlverteidigung beruht auf einem privaten Mandatsverhältnis nach § 137 StPO und wird über Vereinbarung oder RVG vergütet. Pflichtverteidigung bestellt das Gericht in Fällen notwendiger Verteidigung nach § 140 StPO und vergütet sie nach RVG aus der Staatskasse. Der Beschuldigte darf den Pflichtverteidiger nach § 142 Abs. 5 StPO benennen.

Was kostet eine Strafverteidigung in Ihrer Kanzlei?

Die Vergütung folgt entweder dem RVG oder einer individuellen Vereinbarung – als Stundensatz oder Pauschalhonorar je Verfahrensabschnitt. Maßgeblich sind Umfang und Komplexität des Verfahrens. Die Erstberatung wird gesondert vergütet. Eine ausführliche Darstellung der Vergütungsmodelle finden Sie auf unserer Seite zu Mandat und Kosten.

Spielt es eine Rolle, auf welches Strafrechtsgebiet ein Verteidiger spezialisiert ist?

Strafrecht ist kein homogenes Rechtsgebiet. Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte, Wirtschaftsstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht folgen unterschiedlichen Beweisstrukturen und Verteidigungslogiken. Der spezialisierte Verteidiger kennt die einschlägige Rechtsprechung, die typischen Ermittlungsmuster und die methodischen Anforderungen seines Schwerpunktbereichs. Bei schweren Vorwürfen wirkt sich Spezialisierung unmittelbar auf die Verteidigungslinie aus.

Kann ich den Strafverteidiger im laufenden Verfahren wechseln?

Den Wahlverteidiger können Sie jederzeit wechseln – das Mandatsverhältnis ist frei kündbar, bereits angefallene Honorare bleiben geschuldet. Der Pflichtverteidiger kann nach § 143a StPO ausgewechselt werden, etwa wenn das Vertrauensverhältnis endgültig gestört ist. Im laufenden Verfahren ist ein Übergabegespräch zwischen altem und neuem Verteidiger sinnvoll.