Mandat & Kosten

Wichtige
Verhaltensregeln
  1. Schweigen Sie gegenüber der Polizei.
  2. Unterschreiben Sie keine Protokolle.
  3. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
  4. Sprechen Sie mit niemandem über die Ermittlungen.
  5. Sie müssen nicht zu einer Vorladung erscheinen.

Strafverteidigung bedeutet Struktur

Die Basis einer wirkungsvollen Verteidigung ist eine professionelle Struktur – im Verfahren selbst ebenso wie in der Mandatsbetreuung. Transparenz ist für uns ein fester Begleiter, von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Verfahrensende.

Wir klären Sie bereits im Erstgespräch über den Gang eines Strafverfahrens auf und erläutern Ihnen nachvollziehbar, was Sie als nächstes tun – vor allem aber, was Sie unterlassen sollten.

Die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen wir für Sie vom ersten Tag des Mandats bis zum vollständigen Abschluss des Verfahrens. Klar. Exakt. Souverän.

Ablauf des Mandats

1. Wir klären wichtige Vorfragen

Situationsanalyse

Für eine wirkungsvolle Verteidigung ist es wichtig, dass wir zunächst ein gemeinsames Bild Ihrer Situation entwickeln.

In einem ersten Gespräch schildern Sie uns in groben Zügen den gegen Sie erhobenen Vorwurf und Ihre Ausgangslage – eine detaillierte Aufarbeitung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.

Rechtliche Einschätzung

Wir geben Ihnen anschließend eine erste rechtliche Einschätzung und einen Überblick über mögliche nächste Schritte.

Die Frage der Vergütung erörtern wir ebenfalls in diesem Gespräch – offen, verbindlich und an die konkrete Verfahrenslage angepasst.

2. Wir begründen das Mandat

Kostenklärung

Wir klären Sie über die konkret zu erwartenden Kosten Ihrer Verteidigung auf und erläutern Ihnen transparent auch die finanziellen Risiken, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen.

Mandatsvertrag

Wenn wir gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr Anliegen bei uns richtig aufgehoben ist, erteilen Sie uns das Mandat zu Ihrer Verteidigung.

Bitte beachten Sie: Das Mandatsverhältnis kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung unsererseits zustande.

3. Verteidigung

Verteidigung von A bis Z

Mit der Mandatierung beginnen wir, Sie aktiv zu verteidigen.

Wir ergreifen die erforderlichen Schritte, um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe abzuwehren, und halten Sie über den Verfahrensstand auf dem Laufenden.

Dabei stehen wir zwischen Ihnen und den Ermittlungsbehörden und übernehmen jede Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Abschluss des Verfahrens

Nach Abschluss des Mandates fassen wir den Ausgang des Verfahrens noch einmal für Sie zusammen und geben Ihnen abschließende Hinweise.

Sofern wir für Sie einen Freispruch oder eine Verfahrenseinstellung erreichen konnten, kümmern wir uns um die Kostenerstattung gegenüber der Staatskasse nach §§ 464, 467 StPO.

Kosten der Verteidigung

Wir verfolgen den Grundsatz absoluter Kostentransparenz: Sie erfahren von uns bereits im Erstgespräch klar und verbindlich, welche Kosten in Ihrem Fall auf Sie zukommen.

Die anwaltliche Vergütung folgt grundsätzlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Strafverteidigungsmandaten spiegeln die gesetzlichen Rahmengebühren nach Vergütungsverzeichnis den konkreten Aufwand jedoch häufig nicht wider – insbesondere in umfangreichen, beweisintensiven oder mehrinstanzlichen Verfahren.

Für solche Fälle treffen wir mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG: in Textform, deutlich als Vergütungsvereinbarung bezeichnet, mit verbindlicher Höhe und Berechnungsgrundlage. Wann eine Vereinbarung sinnvoll und welcher Rahmen für Ihren Fall angemessen ist, klären wir vor Mandatsbeginn.

Nach § 9 RVG kann ein angemessener Vorschuss erhoben werden. Höhe und Verrechnungsmodus stimmen wir vor Mandatsannahme verbindlich mit Ihnen ab. Eine Ratenzahlung ist im Einzelfall nach Absprache möglich.

5,0

Kanzlei Rosin Spezialisten im Strafrecht
  • Wir verteidigen Sie bundesweit
  • Diskret, erfahren & engagiert
  • Hervorragend bewertetes Expertenteam
Über uns

Spezialisierung und Verteidigerunabhängigkeit

Eine fundierte Strafverteidigung erfordert spezialisiertes Wissen, intensive Vorbereitung und konsequentes Engagement – von der ersten Akteneinsicht bis zur abschließenden Hauptverhandlung. Unsere Vergütung trägt diesem Anspruch Rechnung. Was wir Ihnen im Gegenzug zusichern: kompromisslosen Einsatz für Ihre Verteidigung – getragen vom Fachanwaltsstandard (siehe Fachanwalt für Strafrecht – Voraussetzungen und Mehrwert).

Erfolgshonorare – eine Vergütung, die ausschließlich im Erfolgsfall anfällt – bieten wir nicht an. § 4a RVG lässt solche Vereinbarungen nur in eng umrissenen Ausnahmefällen zu, die im Strafverfahren praktisch nicht greifen. Das ist kein Nachteil: Eine vom Verfahrensausgang unabhängige Vergütung sichert die Unabhängigkeit des Verteidigers und schützt Sie davor, dass taktische Entscheidungen von Vergütungsinteressen beeinflusst werden.

Rechtsschutzversicherung im Strafverfahren

Eine Strafrechtsschutzversicherung trägt die Verteidigerkosten regelmäßig dann, wenn der Vorwurf eine fahrlässige Straftat betrifft. Bei vorsätzlich begangenen Taten greift die sogenannte Vorsatzklausel: Die Kosten werden zunächst übernommen, bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat aber zurückgefordert.

Die konkrete Reichweite, Selbstbehalte und Ausschlüsse ergeben sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung im konkreten Fall einsteht und übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer.

Mandantenstimmen

Ehrliche Worte von echten Mandanten

Vertrauen ist die Basis guter Verteidigung. Wir freuen uns daher sehr über das positive Feedback unserer bisherigen Mandanten.

Strafverteidigung beginnt mit einem klaren Mandat

Eine wirkungsvolle Verteidigung beginnt mit Klarheit über den Vorwurf, das Verfahren und die Vergütung. Wenn Sie eine strafrechtliche Vorladung erhalten haben oder Anhaltspunkte für ein Ermittlungsverfahren gegen Sie bestehen, ist die zeitnahe Mandatierung der entscheidende Hebel.

Mehr zu unserer Arbeitsweise finden Sie unter Rechtsanwalt Timm Rosin – Fachanwalt für Strafrecht.

Ersteinschätzung erhalten

Wir verteidigen Menschen.

Konsequent. Diskret.

FAQ

Häufige Fragen – Mandat & Kosten

Wir haben die wichtigsten Fragen zur Vergütungsstruktur und zum Mandatsverhältnis für Sie zusammengefasst.

Wann kommt eine Honorarvereinbarung nach § 3a RVG zum Tragen?

Eine Vergütungsvereinbarung wird geschlossen, wenn die gesetzlichen Rahmengebühren des RVG dem konkreten Aufwand der Strafverteidigung nicht gerecht werden – etwa in umfangreichen, beweisintensiven oder mehrinstanzlichen Verfahren. § 3a RVG verlangt Textform und eine deutliche Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung. Inhalt, Höhe und Berechnungsgrundlage werden vor Mandatsbeginn transparent festgehalten.

Sind Erfolgshonorare in Strafsachen zulässig?

Anwaltliche Vergütung ist nach dem Berufsrecht grundsätzlich unabhängig vom Verfahrensausgang geschuldet. § 4a RVG lässt Erfolgshonorare nur in eng umrissenen Ausnahmefällen zu, die im Strafrecht praktisch nicht greifen. Eine erfolgsabhängige Vergütung wird daher in der Strafverteidigung nicht vereinbart. Sie sichert zugleich die Unabhängigkeit des Verteidigers.

Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Verteidigerkosten?

Die Strafrechtsschutzversicherung trägt die Verteidigerkosten regelmäßig nur bei fahrlässigen Straftaten. Bei vorsätzlichem Vorwurf greift die Vorsatzklausel: Die Kosten werden zunächst übernommen, bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat aber zurückgefordert. Konkrete Reichweite, Selbstbehalt und Ausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag.

Wer trägt die Verfahrenskosten am Verfahrensende?

Die Kostengrundentscheidung folgt §§ 464 ff. StPO. Bei Verurteilung trägt der Verurteilte die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen einschließlich der Anwaltsgebühren. Bei Freispruch oder Nichteröffnung des Hauptverfahrens trägt nach § 467 Abs. 1 StPO die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Beschuldigten – ganz oder teilweise.

Wofür wird ein Gebührenvorschuss erhoben?

Nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt für entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Der Vorschuss sichert die Verteidigung über die gesamte Verfahrensdauer und wird mit der Schlussabrechnung verrechnet. Höhe und Modalitäten werden vor Mandatsbeginn besprochen.

Wie wirkt sich die Bestellung als Pflichtverteidiger auf die Vergütung aus?

Pflichtverteidiger werden nach § 49 RVG aus der Landeskasse vergütet. Die dortigen Festgebühren liegen unter den Rahmengebühren des Vergütungsverzeichnisses bei Wahlverteidigung. Eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten ist neben der Pflichtverteidigerbestellung möglich; sie unterliegt § 3a RVG und den Anrechnungsregeln des § 52 RVG.