Fachanwalt für Strafrecht
Verhaltensregeln
- Schweigen Sie gegenüber der Polizei.
- Unterschreiben Sie keine Protokolle.
- Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand.
- Sprechen Sie mit niemandem über die Ermittlungen.
- Sie müssen nicht zu einer Vorladung erscheinen.
Spezialisierung ist Pflicht
Wir bieten Strafverteidigung auf höchstem fachlichen Niveau.
Diskret. Präzise. Konsequent.
Der Fachanwalt für Strafrecht ist kein Marketingbegriff, sondern eine gesetzlich geregelte Qualifikationsbezeichnung. Die Rechtsanwaltskammer verleiht den Titel erst, wenn theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Strafrecht in einem standardisierten Verfahren nachgewiesen sind.
Wer in einem Strafverfahren beschuldigt wird, hat keine Zeit, die Qualifikation seines Verteidigers zu erforschen. Diese Seite fasst zusammen, was den Titel rechtlich verbindlich macht, welche Voraussetzungen die Fachanwaltsordnung vorgibt und welchen praktischen Mehrwert die Spezialisierung Ihnen im Verfahren bietet.
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Warum die Spezialisierung im Strafrecht zählt
Strafrecht ist eines der anspruchsvollsten Rechtsgebiete des deutschen Rechts. Nicht nur wegen seiner rechtlichen Komplexität – sondern weil die Konsequenzen für Beschuldigte existenziell sein können: Freiheitsstrafe, Eintragungen im Bundeszentralregister, berufliche und soziale Folgen.
Die Verfahrensführung folgt eigenen Regeln. Was im Ermittlungsverfahren versäumt wird – die rechtzeitige Akteneinsicht, das taktisch durchdachte Schweigen, der frühe Beweisantrag – lässt sich in der Hauptverhandlung selten korrigieren. Die Weichen werden bei der ersten Vernehmung gestellt, nicht im Plädoyer.
Wir sind ausschließlich strafrechtlich tätig. Diese Konzentration ist kein Marketingargument, sondern Voraussetzung für die Tiefe, die ein Strafverfahren verlangt: methodische Beweiswürdigung, Kenntnis der BGH-Rechtsprechung, Erfahrung in Revisionsverfahren und in der Verhandlungsführung vor Schöffengericht, Strafkammer und Schwurgericht.
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- Wir verteidigen Sie bundesweit
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Was den Fachanwaltstitel rechtlich definiert
Der Fachanwaltstitel
Der Fachanwaltstitel ist eine berufsrechtlich geregelte Zusatzbezeichnung. Sie ist an einen formellen Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen gebunden. Die Anforderungen sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt – ohne deren Erfüllung darf niemand die Bezeichnung führen.
Rechtsgrundlage in § 43c BRAO
§ 43c BRAO erlaubt die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt“ nur auf Antrag und nach Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Die Kammer prüft jeden Antrag einzeln. Erst wenn die in der FAO geregelten Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Antragsteller die Bezeichnung außenwirksam verwenden – auf dem Briefkopf, im Internetauftritt, auf der Visitenkarte.
§ 43c Abs. 4 BRAO regelt zudem den Widerruf des Titels: Wer die Voraussetzungen nachträglich nicht mehr erfüllt – insbesondere die Fortbildungspflicht aus § 15 FAO – kann den Titel verlieren.
Fallnachweis nach § 5 FAO
Die zentrale praktische Hürde liegt im Fallnachweis. § 5 FAO verlangt für das Strafrecht eine Mindestanzahl persönlich und weisungsfrei bearbeiteter Strafsachen innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung.
Maßgeblich ist nicht allein die Anzahl, sondern die Streuung der Fälle über die in § 13 FAO benannten Themenfelder. Der Antragsteller muss belegen, dass er die Breite des Strafrechts kennt – nicht nur einen Ausschnitt.
Theoretische Ausbildung nach § 4 FAO
Vor dem Antrag steht ein Fachanwaltslehrgang. § 4 FAO regelt den Mindestumfang: 120 Zeitstunden Unterricht, verteilt auf mehrere Wochenend- oder Blockmodule, plus mehrere Leistungskontrollen.
Die Inhalte des Lehrgangs sind durch § 13 FAO inhaltlich konturiert (siehe nächster Abschnitt). Bestandene Abschlussprüfungen sind Voraussetzung für die spätere Verleihung.
Strafrechtsbereiche nach § 13 FAO
§ 13 FAO listet die Themenbereiche auf, die der angehende Fachanwalt für Strafrecht in Theorie und Praxis beherrschen muss. Das sind u.a. materielles Strafrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil), Strafverfahrensrecht, Strafvollstreckung und Strafvollzug, Nebenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten, internationales und europäisches Strafrecht.
Praktisch bedeutet das: Der Titel signalisiert Breite. Wer ihn führt, hat dokumentiert, dass er nicht nur in einem Teilbereich – etwa Verkehrsstrafrecht oder BtMG-Verfahren – tätig war, sondern die strafrechtliche Verfahrenslandschaft insgesamt kennt.
Mandantenstimmen
Ehrliche Worte von echten Mandanten
Vertrauen ist die Basis guter Verteidigung. Wir freuen uns daher sehr über das positive Feedback unserer bisherigen Mandanten.
Ich hatte das große Glück, in einer Strafsache von Herrn Rechtsanwalt Rosin vertreten zu werden. Herr Rosin vereint fachliche Exzellenz mit einer beeindruckenden strategischen Weitsicht. Bereits im ersten Gespräch überzeugte er durch seine ruhige, souveräne Art, sein tiefes juristisches Wissen und seine Fähigkeit, selbst komplizierte Sachverhalte klar und verständlich zu erläutern. Besonders beeindruckend war sein Engagement.
Ich kam zu Herrn Rosin in einer für mich sehr belastenden Situation. Herr Rosin nahm sich viel Zeit, um die Sachlage zu erfassen […]. Durch seine überragende Kompetenz im Strafrecht analysierte er zu jeder Zeit glasklar mögliche Folgen im Verfahren. Durch Herrn Rosin nahm das Verfahren schließlich einen Ausgang, welcher für mich nicht besser hätte laufen können.
Ich hätte niemals gedacht, dass ich mal einen Strafverteidiger brauche, aber mit Herrn Rosin habe ich in meiner Notsituation genau den Fachanwalt und Menschen getroffen, den man sich nur wünschen kann. Wenn man denkt, dass einem gerade der Boden unter den Füßen weggerissen wird, ist das ein Mensch, den man an seiner Seite braucht. Rechtlich professionell und menschlich herausragend. Danke.
Welchen praktischen Mehrwert die Spezialisierung im Verfahren bietet
Der Fachanwaltstitel ist eine formale Qualifikation. Sein praktischer Wert zeigt sich in den prozessualen Hebeln, die der Spezialist anders einsetzt als ein im Strafrecht nur gelegentlich tätiger Rechtsanwalt.
Steuerung der Ermittlungsphase
Die Akteneinsicht nach § 147 StPO ist der erste strategische Hebel. Der Spezialist erkennt aus der Aktenstruktur, welche Beweismittel die Staatsanwaltschaft hat – und welche nicht. Daraus folgt die Entscheidung, ob, wann und in welcher Form eine schriftliche Einlassung an die Staatsanwaltschaft sinnvoll ist. Schweigen ist keine Passivität, sondern eine taktische Entscheidung mit konkretem Zeitpunkt.
Beweisaufnahme und Hauptverhandlung
In der Hauptverhandlung zählen Beweiswürdigung und Antragsrecht. Der Spezialist kennt die Beweisantragsregeln nach §§ 244, 245 StPO, die Anforderungen an Hilfsbeweisanträge, die Reichweite der Aufklärungspflicht des Gerichts. Bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Sexualstrafrecht beherrscht er die aussagepsychologischen Maßstäbe der BGH-Rechtsprechung (Null-Hypothese, Realkennzeichenanalyse). Bei Tötungsdelikten kennt er die Bedeutung rechtsmedizinischer und psychiatrischer Sachverständigengutachten und kann diesen begründet entgegentreten.
Strafzumessung und Verfahrensstrategie
Nicht jedes Verfahren endet mit einem Freispruch. Wo die Beweislage es erfordert, verschiebt sich der Schwerpunkt auf die Strafzumessungsverteidigung: § 46 StGB, Strafmilderungsgründe, Wiedergutmachung nach § 46a StGB, Geständnis-Strategie. Auch Verständigungen nach § 257c StPO verlangen eine genaue Kenntnis der Spielräume und der höchstrichterlichen Vorgaben des BGH zur Form und Dokumentation.
Rechtsmittel und Revision
Die Revision ist die anspruchsvollste Disziplin des Strafprozesses. Verfahrens- und Sachrüge folgen strikten Formvorgaben: Die Verfahrensrüge muss nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in sich verständlich begründet sein, ohne Verweis auf die Akte. Wer die ständige Rechtsprechung des BGH zur Begründungstiefe nicht aus eigener Praxis kennt, riskiert die Unzulässigkeit der Rüge – und damit die Bestätigung des angefochtenen Urteils.
Aktualität als Qualitätsmerkmal: die jährliche Fortbildungspflicht
Der Titel ist nicht statisch. Er bindet den Fachanwalt an eine dauerhafte Fortbildungspflicht, die er gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich nachweisen muss.
Pflicht nach § 15 FAO
§ 15 FAO verlangt mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr im Fachgebiet. Anerkannt werden anwaltliche Fortbildungsveranstaltungen mit Bezug zum Strafrecht, eigene Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit sowie wissenschaftliche Publikationen. Der Nachweis erfolgt gegenüber der Kammer mit Teilnahmebescheinigungen und Dokumentation der besuchten Veranstaltungen.
Konsequenzen bei Pflichtverletzung
Wer die Fortbildungspflicht nachhaltig verletzt, riskiert nach § 43c Abs. 4 BRAO i.V.m. § 25 FAO den Widerruf des Titels. Der Mechanismus stellt sicher, dass die Bezeichnung nicht zur reinen Marketing-Hülle wird, sondern einen materiellen Qualifikationskern transportiert. Für den Mandanten bedeutet das: Wer den Titel führt, hat seine fachliche Aktualität – jedes Jahr aufs Neue – nachgewiesen.
Strafverteidigung mit dokumentierter Qualifikation
Der Fachanwaltstitel ist ein Auswahlkriterium – nicht das einzige. Entscheidend sind die methodische Verfahrensführung und die Bereitschaft, jeden Fall mit der Tiefe zu bearbeiten, die er verlangt. Die Spezialisierung schafft die Voraussetzung dafür, dass diese Tiefe verlässlich vorhanden ist.
Wenn Sie eine Vorladung, eine Anklage, einen Strafbefehl, einen Haftbefehl oder einen Durchsuchungsbeschluss erhalten haben: Je früher die Verteidigung einsetzt, desto wirksamer können prozessuale Hebel genutzt werden. Die Ersteinschätzung ist diskret, sachlich und unverbindlich.
FAQ
Häufige Fragen – klare Antworten für den Ernstfall
Die wichtigsten und immer wieder an uns gerichteten Fragen beantworten wir Ihnen gern direkt.
Welche Fallzahlen verlangt § 5 FAO für die Verleihung des Fachanwaltstitels Strafrecht?
§ 5 FAO regelt die Anzahl persönlich und weisungsfrei bearbeiteter Fälle, die der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung nachweisen muss. Eine signifikante Quote davon muss aus Hauptverhandlungen vor Schöffengericht, Strafkammer oder Oberlandesgericht stammen.
Welche Inhalte vermittelt der Fachanwaltslehrgang Strafrecht nach § 4 FAO?
§ 4 FAO verlangt einen Lehrgang von mindestens 120 Zeitstunden mit mehreren schriftlichen Leistungskontrollen. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind durch § 13 FAO vorgegeben und decken materielles Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafvollstreckung, Nebenstrafrecht und Jugendstrafrecht ab.
Welche Strafrechtsbereiche umfasst § 13 FAO?
§ 13 FAO benennt die Themenfelder, die im Lehrgang und bei der praktischen Erfahrung nachgewiesen werden müssen: materielles Strafrecht (Allgemeiner und Besonderer Teil), Strafverfahrensrecht, Strafvollstreckung und Strafvollzug, Nebenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht sowie internationales und europäisches Strafrecht. Die Breite soll sicherstellen, dass der Titel nicht nur einen Teilbereich abdeckt.
Was passiert, wenn ein Fachanwalt für Strafrecht seine Fortbildungspflicht nach § 15 FAO nicht erfüllt?
§ 15 FAO verlangt mindestens 15 Zeitstunden Fortbildung pro Jahr im Strafrecht. Wer die Pflicht nachhaltig verletzt, riskiert nach § 43c Abs. 4 BRAO i.V.m. § 25 FAO den Widerruf des Titels. Die Rechtsanwaltskammer fordert die Nachweise jährlich ein.
Wodurch unterscheidet sich ein Fachanwalt für Strafrecht von einem Rechtsanwalt ohne diesen Titel?
Jeder zugelassene Rechtsanwalt darf grundsätzlich in Strafsachen tätig werden. Der Fachanwalt für Strafrecht hat darüber hinaus den Lehrgang nach § 4 FAO absolviert, den Fallnachweis nach § 5 FAO erbracht und unterliegt der jährlichen Fortbildungspflicht nach § 15 FAO. Der Titel dokumentiert eine in einem standardisierten Verfahren geprüfte fachliche Tiefe.
Wie kann ich überprüfen, ob ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Strafrecht tatsächlich führt?
Die Berechtigung ergibt sich aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis nach § 31 BRAO sowie aus den Mitgliederverzeichnissen der örtlichen Rechtsanwaltskammern. Wer die Bezeichnung ohne Verleihung führt, verstößt gegen § 43c BRAO und § 7a BORA.
