Corona-Virus und Strafrecht
Die Dramatik der aktuellen Geschehnisse rund um das Virus SARS-CoV-2, welches die Lungenerkrankung COVID-19 hervorrufen kann, ist so tragisch wie inzwischen für alle Bürgerinnen und Bürger real. Auch unsere Kanzlei hat sich verstärkte Vorsichtsmaßnahmen auferlegt, so bemühen wir uns derzeit, keine persönlichen Termine bezüglich Themen abzuhalten, welche auch telefonisch besprochen werden können. Das Thema Corona entfaltet seine Wirkung inzwischen auch im Strafrecht – auf vielerlei Weise. Strafverfahren dürfen gemäß § 229 StPO regelmäßig für längstens …