Was heißt eigentlich Ehe?

Die eigene Hochzeit – ganz in weiß, auf einem Schloss bei schönstem Wetter? Als Hollywoodfigur verkleidet per Drive-In in Las Vegas? Kirchlich oder doch „nur“ standesamtlich? An irgendeinem Tag im Jahr oder lieber an einem ganz besonderen Datum mit glückbringenden Zahlen? Die Präferenzen zur Eheschließung gehen weit auseinander und so vielfältig die Geschmäcker in der Angelegenheit sind, so ist doch die rechtliche Bedeutung der Heirat stets identisch – es wird ein familienrechtlicher, formbedürftiger (Mitwirkung des Standesamtes) Vertrag geschlossen. Aber was heißt das eigentlich und welche Auswirkungen hat es für die Eheleute.

Aus juristischer Sicht ist die Eheschließung zwischen zwei Menschen eine ebenso gewaltige Angelegenheit, wie sie es emotional für die Beteiligten ist. Mit dem Jawort, den jeweiligen Unterschriften und zuletzt der Unterschrift der Standesbeamtin auf der Eheurkunde wird zwischen den beiden Menschen, die sich für den gemeinsamen Weg entschieden haben, ein Verwandtschaftsverhältnis begründet, welches im Rang dem der Eltern oder der eigenen Kinder nicht nachsteht.

Mit diesem Verwandtschaftsverhältnis treffen die Eheleute nunmehr auch neue Rechte und Pflichten, so zum Beispiel:

  • die Pflicht zur Rücksicht und Achtung,
  • die Pflicht zur persönlichen und finanziellen Fürsorge,
  • die Pflicht zum Beistand – auch in persönlichen Angelegenheiten und
  • eine Garantenpflicht sowie
  • das Recht auf gleiche Teilhabe,
  • das Recht auf Unterhalt und
  • das Recht auf Unterlassung der Störung der Ehe.

Zwar ist das Verwandtschaftsverhältnis dem genetischen ebenbürtig, allerdings weist es auch eine Besonderheit auf. So wie die Ehe aus freiem Willen geschlossen wird, so kann sie auch aus freiem Willen wieder geschieden werden. In beiden Fällen bedarf es dafür eines hoheitlichen, also staatlichen Aktes. Für die Eheschließung ist das Standesamt zuständig, für die Scheidung hingegen allein das Familiengericht. Eine Scheidung durch Vertrag oder sonstige Abrede zwischen den Eheleuten ist mithin nicht möglich.

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