BTM-Strafrecht | Anwalt in Göttingen

Betäubungsmittel (gemeinhin auch als Drogen bezeichnet) sind ein kontroverses Thema – es gibt sogenannte „weiche Drogen“, „harte Drogen“ und zahlreiche differierende Auffassungen darüber, welche Stoffe zu welcher Gruppe gehören und ob nicht einzelne Stoffe legalisiert werden sollten. Die teilweise Legalisierung von Cannabis ist Gegenstand einer aktuellen Gesetzgebungsinitiative.

Das Verbot der Produktion, des Besitzes sowie des Handeltreibens ergibt sich – anders als bei den meisten Straftaten – nicht aus dem Strafgesetzbuch (StGB), sondern aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die hier entscheidenen Strafnormen sind die §§ 29, 29a, 30, 30a und 30b BtMG, weche in komplexer Weise die verschiedenen Tatvarianten aufführen.

Als Rechtsanwalt in Göttingen, der auf strafrechtliche Verteidigung und Beratung spezialisiert ist, stehe ich Ihnen bei jedwedem Vorwurf eines Verstoßes gegen das BtMG zur Seite. Kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich Sie optimal vertreten und verteidigen kann.

Rechtsanwalt Timm Rosin
Fachanwalt für Strafrecht

Flexibel & engagiert
Kompetent
Direkter Kontakt
TOP bewertet
Rechtsanwalt Rosin

5,0

Mandantenerfahrungen

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Umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen

In Ermittlungsverfahren zu BTM-Straftaten kommt es häufig zu umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen, wie zum Beispiel:

  • Hausdurchsuchungen,
  • Beschlagnahme von Gegenständen,
  • Abfangen von Post- und Paketsendungen,
  • Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), sogenannter „Lauschangriff“

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie frühzeitig einen Verteidiger beauftragen.

Rechtsanwalt für BTM – eine Spezialmaterie

Ihre Verteidigung in einem BTM-Verfahren setzt spezielle Kenntnisse voraus. Wie oben bereits dargelegt, ist das Betäubungsmittelstrafrecht eine Spezialmaterie, welche nicht im StGB geregelt ist. Bereits aus diesem Grund erfordert die Verteidigung gegen die Vorwürfe ein besonderes Verständnis für die Thematik, die Stoffe und die einzelnen Straftatbestände.

Spezielle Ermittlungsbehörden – spezialisierter Rechtsanwalt

Die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) sind in der Regel mit speziellen Abteilungen für BtMG-Verfahren ausgestattet. Daher ist es gerade hier besonders wichtig, dass Sie sich auch von einem spezialisierten Verteidiger vertreten lassen – letztlich hängt das Verfahrensergebnis auch vom Verständnis von der Materie ab.

Hohe Straferwartung bei BtMG-Straftaten

Das BtMG sieht teilweise empfindliche Strafrahmen für einzelne Taten vor. Zahlreiche Fallgestaltungen betrachtet das Gesetz als Verbrechen – es wird eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr angeordnet. Für eine Geldstrafe ist in diesen Fällen kein Spielraum. Umso wichtiger ist es, dass Sie gut verteidigt sind. Gegebenenfalls kann ich für Sie auf einen sogenannten „minder schweren Fall“ hinwirken, damit die Strafe milder ausfällt.

„Nicht geringe Menge“, „Beisichführen von Waffen“

Das Gesetz knüpft besonders hohe Strafen an den Umgang mit Betäubungsmitteln, wenn zusätzliche, das Unrecht verschärfende Umstände vorliegen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Handeltreiben mit BTM in nicht geringer Menge
  • Beisichführen von Waffen, zum Beispiel
    • Messer
    • Schlagstock
    • Schußwaffe
    • Totschläger
  • Ein- oder Ausfuhr über die deutsche Grenze

Ihr Anwalt in Göttingen – kurzfristig Termin vereinbaren

Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht in Göttingen stehe ich Ihnen natürlich für kurzfristige Termine zur Verfügung – rufen Sie direkt an und vereinbaren Sie einen Termin. Ein Ermittlungsverfahren kann sich einige Zeit hinziehen. Dennoch kann es für Sie von entscheidender Bedeutung sein, so früh wie möglich einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihnen professionell in rechtlichen Fragen den Rücken freihält.

Pflichtverteidigung

Übrigens: Häufig wird den Beschuldigten in BtMG-Verfahren ein sogenannter Pflichtverteidiger beigeordnet – dazu finden Sie hier weitere Informationen.

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