Betrug | Anwalt in Göttingen

Die Strafbarkeit wegen Betruges ist in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dort heißt es, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält […]“ wird bestraft.

Für den Laien mag das kompliziert klingen. Der Betrug ist jedoch das am häufigsten verwirklichte Vermögensdelikt. Allein in der bundesweiten polizeilichen Kriminalstatistik sind für das Jahr 2019 über 800.000 Betrugsstraftaten erfasst. Damit Sie im Fall der Fälle nicht allein dastehen, finden Sie nachfolgend einen Überblick über den Straftatbestand des Betruges und seine Folgen.

Als ausgebildeter Kaufmann und Rechtsanwalt in Göttingen, der auf strafrechtliche Beratung und Verteidigung spezialisiert ist, stehe ich Ihnen bei jedwedem Betrugsvorwurf zur Seite. Kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich Sie optimal beraten, vertreten und verteidigen kann.

Rechtsanwalt Timm Rosin
Fachanwalt für Strafrecht

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Wann mache ich mich wegen Betruges strafbar?

Dies ist der Fall, wenn Sie einem anderen gegenüber falsche Tatsachen vorspiegeln oder wahre Tatsachen entstellen oder unterdrücken, um einen Irrtum zu erregen oder zu unterhalten. Der Jurist hat bei der Frage nach einer Betrugsstrafbarkeit vier Fragen im Kopf:

  • Hat der Täter das Opfer GETÄUSCHT?
  • Wurde dadurch ein IRRTUM erregt?
  • Hat das Opfer aufgrund des Irrtums eine VERMÖGENSVERFÜGUNG getätigt?
  • Ist dadurch ein SCHADEN entstanden?

Die ersten beiden Punkte sind noch einfach zu erklären. Jemand wird getäuscht, wenn ihm Tatsachen vorgespiegelt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel behauptet wird, dass ein Artikel, beispielsweise ein iPhone, verkauft werden soll, obwohl der Täter diesen Artikel gar nicht verkaufen kann (zum Beispiel, weil er den Artikel nicht besitzt).

Ein Irrtum entsteht dann, wenn ein potenzieller Käufer glaubt, dass er bei dem angeblichen Verkäufer den gewünschten Artikel kaufen kann.

In der Folge gelangen Verkäufer und Käufer zur sperrig klingenden Vermögensverfügung. Dies bedeutet, dass der Käufer dem Verkäufer Geld für den Artikel zukommen lässt. Der Käufer verfügt (zum Beispiel durch Überweisung) über sein Vermögen (hier das Geld, welches sich auf seinem Konto befindet).

Wenn der Käufer Geld gezahlt hat, der Verkäufer den Artikel jedoch nicht übergibt oder übersendet (was er nicht kann, da er den Artikel nicht hat, oder weil er den Artikel einfach nicht versenden möchte), tritt bei dem Käufer ein Schaden ein. Er hat für einen Artikel Geld bezahlt und wird diesen vom Verkäufer nicht erhalten.

Genügt das Vorliegen von Täuschung – Irrtum – Vermögensverfügung – Schaden?

Nein, wegen Betruges strafbar macht sich nur, wer auch vorsätzlich handelt. Das heißt, der Täter muss von der Verwirklichung der oben genannten Punkte wissen und diese auch verwirklichen wollen. Zusätzlich muss der Täter sich oder einen Dritten bereichern wollen.

Welche Strafe droht beim Betrug?

Ein Betrug wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Es kann jedoch auch ein besonders schwerer Fall des Betruges vorliegen (siehe dazu unten), dann ist die Verhängung einer Geldstrafe nicht mehr möglich und es ist zwingend eine Freiheitsstrafe auszuurteilen. Das Gesetz sieht in § 263 Absatz 3 StGB für den besonders schweren Fall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Betruges vor?

Dies ist ebenfalls in § 263 Absatz 3 StGB geregelt. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht oder einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

Besonders relevant ist das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit. Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch wiederholte Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will. Wichtig: Es kann in bestimmten Fällen bereits die erste Tat eine gewerbsmäßige Begehung implizieren, wenn Eigennützigkeitsabsicht vorliegt und es entgegen dem ursprünglichen Willen des Täters zu weiteren Taten nicht kommt.

Benötige ich beim Betrugsvorwurf einen Verteidiger?

Wenn Sie der Situation ausgesetzt sind, dass die Polizei Sie zu einer Beschuldigtenanhörung geladen hat oder Sie Post vom Gericht bekommen haben (Anklage oder Strafbefehl), sollten Sie überlegen, ob Sie die Sache selber in die Hand nehmen oder den fachkundigen Rat eines Strafverteidigers einholen.

Ihr Anwalt in Göttingen – kurzfristig Termin vereinbaren

Die Materie der Betrugsdelikte ist eine dynamische, die Kenntnisse über die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung voraussetzt. Als Strafverteidiger und Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht in Göttingen stehe ich Ihnen für kurzfristige Termine selbstverständlich zur Verfügung – rufen Sie direkt an und vereinbaren Sie einen Termin. Zwar kann sich ein Ermittlungsverfahren einige Zeit hinziehen, dennoch kann es für Sie von entscheidender Bedeutung sein, dass Sie so früh wie möglich einen fachkundigen Rechtsanwalt beauftragen, der Ihnen professionell in rechtlichen Fragen den Rücken freihält.

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