Ihr Pflichtverteidiger in Göttingen

Als Strafverteidiger werde ich auch im Rahmen von sogenannten Pflichtverteidigungen für Sie tätig.

Eine Pflichtverteidigung ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz (hier die StPO) es für zwingend erachtet, dass die betroffene Person verteidigt wird. Der Strafverteidiger wird dann zum Pflichtverteidiger, wenn er vom Gericht dazu bestellt wird. Die Strafprozessordnung spricht hier von einer „notwendigen Verteidigung“, § 140 StPO.

Mit dieser notwendigen Verteidigung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass dem Angeklagten in allen Fällen, in denen „mehr auf dem Spiel steht“, zwingend und ohne Ausnahme ein Verteidiger zur Seite steht. Dabei ist die Frage, ob ein Pflichtverteidiger bestellt wird oder nicht, keine Frage des Einkommens oder der Vermögensverhältnisse des Angeklagten – es geht hier ausschließlich um den Schutz der prozessualen Rechte.

Das Wichtigste vorweg: Benennen Sie einen Pflichtverteidiger, sonst tut das Gericht dies für Sie!

Rechtsanwalt Timm Rosin
Fachanwalt für Strafrecht

Flexibel & engagiert
Kompetent
Direkter Kontakt
TOP bewertet
Rechtsanwalt Rosin

5,0

Fälle der Pflichtverteidigung

  • Anklage vor dem Schöffengericht
  • Anklage vor Landgericht oder OLG
  • ein Verbrechen ist angeklagt (Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr)
  • eine Unterbringung ist zu erwarten
  • ein Berufsverbot droht
  • komplizierte Sach- oder Rechtslage
  • Angeklagter befindet sich in Untersuchungshaft
  • Angeklagter kann sich nicht allein verteidigen

Mandantenerfahrungen

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Benennen Sie Ihren Pflichtverteidiger!

Das Gericht ist in seiner Entscheidung, welchen Rechtsanwalt es als Pflichtverteidiger bestellt, nicht gänzlich frei. Der oder die Angeklagte ist vor dem Beschluss anzuhören und kann einen Anwalt nach eigenem Wunsch als Pflichtverteidiger bennenen. Ich stehe Ihnen auch in diesen Fällen (nach Rücksprache) als Verteidiger zur Verfügung – Sie müssen dafür jedoch dem Gericht mitteilen, dass Sie von mir verteidigt werden wollen. Sie sollten von Ihrem Recht, einen Anwalt zu bennenen, unbedingt Gebrauch machen – denn wenn Sie keinen Verteidiger benennen, wird das Gericht Ihnen einen zuweisen – unabhängig davon, ob Sie sich mit diesem persönlich verstehen und die „Chemie stimmt“ oder nicht.

Die Wahl des richtigen Verteidigers ist gerade deshalb wichtig, weil Strafrecht eine Vertrauensangelegenheit ist. Mit einem Strafverfahren konfrontiert zu sein, ist unangenehm. Der Arbeitgeber soll es nicht erfahren, am besten auch der Freundeskreis nicht. Jedoch ist das nicht immer einfach zu erreichen, schließlich finden Hauptverhandlungen in der Regel öffentlich statt.

Nachdem Sie mich als Ihren Pflichtverteidiger benannt haben, wird das Gericht einen ensprechenden Beschluss fassen und mich Ihnen auch formal als notwendigen Verteidiger beiordnen – das weitere Vorgehen erörtern wir sodann in meinem Büro in Göttingen. Ein Termin außerorts ist nach Absprache möglich.

Verteidigung ohne Vorbehalte

Selbstveständlich verteidige ich Sie ohne Vorbehalte – dies ist das Fundament einer guten Strafverteidigung. Das Urteil darüber, ob der Tatvorwurf begründet ist und wie eine eventuelle Strafe ausfällt, steht nicht mir zu, sondern dem Gericht. Meine Aufgabe ist es, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Tatvorwurf nicht zutrifft beziehungsweise dass das Urteil mild ausfallen soll. Deshalb stehe ich jedem Fall absolut offen gegenüber und überlasse das Urteil pflichtgemäß anderen.

Da nicht jedes Strafverfahren mit einem Freispruch enden kann, lautet die Strategie der Verteidigung in einigen Fällen, die Strafzumessung (den Umfang der Strafe) so gering wie möglich zu halten. Die richtige Strategie in Ihrem Verfahren besprechen wir natürlich gemeinsam – mein Erfahrungsschatz ist dabei Ihr Vorteil.

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