Im Sexualstrafrecht steht häufig Aussage gegen Aussage: Es gibt keine Spuren, keine Zeugen, kein Geständnis — nur die Schilderung der einen und das Bestreiten der anderen Seite. Im Mittelpunkt steht dann eine einzige Frage: Ist die belastende Aussage glaubhaft? Dieser Artikel zeigt, nach welchem methodischen Maßstab der Bundesgerichtshof diese Frage beantworten lässt — und warum dieser Maßstab für die Verteidigung der entscheidende Hebel ist.
Begriff und Norm-Grundlage
Die Glaubhaftigkeit einer Aussage ist kein Bauchgefühl, sondern Gegenstand einer wissenschaftlichen Methode. In Konstellationen, in denen die Verurteilung allein auf einer Aussage beruht, kann das Gericht ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten einholen.
Den maßgeblichen Rahmen hat der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung gezogen (BGH, Urteil vom 30.07.1999 – 1 StR 618/98). Seither gilt ein einheitlicher methodischer Standard für die Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Aussagen. Dieser Standard ist nicht auf das Sexualstrafrecht beschränkt, hat dort aber sein wichtigstes Anwendungsfeld, weil Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen typisch sind.
Wichtig ist die Abgrenzung zweier Begriffe: Es geht nicht um die Glaubwürdigkeit der Person — also eine Charaktereinschätzung —, sondern um die Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage. Die Methode fragt nicht, ob jemand ein ehrlicher Mensch ist, sondern ob eine bestimmte Aussage über ein bestimmtes Geschehen auf einem tatsächlichen Erleben beruht.
Diese Unterscheidung hat praktische Folgen. Ein an sich glaubwürdiger Zeuge kann sich in einem einzelnen Punkt irren oder einer Suggestion erlegen sein; umgekehrt sagt ein unsympathischer oder vorbelasteter Zeuge nicht schon deshalb die Unwahrheit. Die aussagepsychologische Begutachtung blendet die Person nicht völlig aus — ihre kognitiven Fähigkeiten und ihre Aussagetüchtigkeit sind durchaus relevant —, aber sie verlagert den Schwerpunkt von der Person auf die Aussage. Das Ergebnis der Begutachtung ist zudem nur ein Baustein: Es fließt in die Gesamtwürdigung des Gerichts ein, die alle Beweismittel und Umstände des Einzelfalls einbezieht.
Die Null-Hypothese — der methodische Ausgangspunkt
Der Kern der Methode ist die Null-Hypothese. Der Sachverständige geht nicht von der Wahrheit der Aussage aus, sondern vom Gegenteil: Ausgangsannahme ist, dass die Aussage nicht auf einem realen Erleben beruht. Diese Annahme wird beibehalten, bis sie mit den vorhandenen Befunden nicht mehr vereinbar ist.
Erst wenn die Null-Hypothese widerlegt ist — wenn sich also die Aussage durch eine bloße Erfindung, Suggestion oder Übertragung nicht mehr erklären lässt —, darf von einem Erlebnisbezug ausgegangen werden. Diese Beweislastrichtung ist bewusst gewählt: Sie schützt vor dem naheliegenden Fehler, eine detailreiche oder emotional vorgetragene Aussage vorschnell für wahr zu halten.
Wichtig
Die Null-Hypothese kehrt die intuitive Erwartung um. Nicht die Verteidigung muss beweisen, dass die Aussage falsch ist — die Methode verlangt, dass die Hypothese der Unwahrheit positiv ausgeschlossen wird, bevor die Aussage als glaubhaft gelten kann.
Realkennzeichen und Konkurrenzhypothesen
Um die Null-Hypothese zu prüfen, untersucht der Sachverständige die Aussage auf Realkennzeichen (auch Glaubhaftigkeitsmerkmale genannt). Das sind inhaltliche Merkmale, die typischerweise eher in erlebnisbasierten als in erfundenen Aussagen vorkommen — etwa der quantitative Detailreichtum, die logische Konsistenz, die Schilderung ungewöhnlicher oder nebensächlicher Einzelheiten, die Wiedergabe von Komplikationen im Handlungsablauf oder die Beschreibung eigener psychischer Vorgänge.
Realkennzeichen sind jedoch keine Checkliste, deren Abhaken automatisch zur Glaubhaftigkeit führt. Sie sind nur im Zusammenhang mit den Konkurrenzhypothesen aussagekräftig. Der Sachverständige prüft systematisch, ob sich die Aussage auch anders erklären lässt:
- durch eine bewusste Falschaussage (Lüge);
- durch Suggestion, etwa infolge wiederholter Befragung oder beeinflussender Gesprächsführung;
- durch eine Übertragung real erlebter Geschehnisse auf eine andere Person oder Situation;
- durch Irrtum oder Fehlattribution.
Erst wenn diese Alternativen ausgeschlossen oder hinreichend unwahrscheinlich sind, trägt der Befund. Besondere Sorgfalt gilt der Aussagegenese — der Entstehungsgeschichte der Aussage: Wie kam es zur ersten Schilderung? Wie oft und durch wen wurde nachgefragt? Veränderte sich die Aussage im Verlauf? Gerade bei kindlichen Aussagen ist die Suggestionshypothese von hoher Bedeutung.
Ein weiteres Prüffeld ist die Aussagekonstanz. Untersucht wird, ob die Schilderung über mehrere Vernehmungen hinweg in ihrem Kern stabil bleibt oder ob sie sich verändert, ausweitet oder im Detail widerspricht. Konstanz allein beweist nichts — eine wiederholte Falschaussage kann ebenfalls konstant sein —, doch auffällige Veränderungen im Aussageverlauf sind ein wichtiges Signal, das im Zusammenhang mit der Aussagegenese zu bewerten ist. Die Methode betrachtet die Aussage also nicht als Momentaufnahme, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung.
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Verteidigungs-Bezug
Für die Verteidigung ist der aussagepsychologische Maßstab kein abstraktes Lehrgebäude, sondern das zentrale Arbeitsfeld in der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
Verteidigungs-Hebel
Die Verteidigung prüft, ob das Gericht den Maßstab methodisch sauber anwendet: Wurde die Null-Hypothese tatsächlich zum Ausgangspunkt gemacht oder die Aussage vorschnell für glaubhaft gehalten? Wurden die Konkurrenzhypothesen — insbesondere Suggestion und Aussagegenese — vollständig geprüft? Ist ein Sachverständiger hinzugezogen worden, wo das Gericht die nötige Sachkunde nicht selbst besitzt? Fehler an genau diesen Stellen sind revisionsrechtlich angreifbar, weil die Beweiswürdigung dann nicht den Anforderungen des BGH genügt. Wer mit einem Vorwurf nach § 177 StGB konfrontiert ist, dessen Verteidigung steht und fällt mit der methodischen Kontrolle der belastenden Aussage.
Zusammenfassung
Die Glaubhaftigkeit einer Aussage ist methodisch überprüfbar — und genau diese Überprüfung ist in der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation der Kern der Verteidigung. Als Strafverteidiger in Göttingen sind wir bundesweit auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Wir verteidigen Menschen. Konsequent. Diskret.
