Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Göttingen
Als Rechtsanwalt im Vertragsrecht in Göttingen unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um Ihre Verträge.
Das Leben besteht aus Verträgen. Im Rahmen des Abschlusses ebensolcher gehen die Beteiligten häufig davon aus, dass man sich im Streitfall schon wird einigen können.
Diese Annahme ist leider oft verfehlt und schnell werden Partner zu Widersachern. Deshalb unterstütze ich Sie in vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei greife ich auf langjährige kaufmännische und juristische Erfahrung sowie prozessuales Geschick zurück und beziehe neben der rechtlichen Beurteilung auch die ökonomische Perspektive in Ihre Beratung ein.
Bitte beachten Sie: Einen Vertrag in der Phase der Entstehung juristisch zu durchleuchten ist deutlich sinnvoller, als dies erst kurz vor dem Abschluss zu tun. Die frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwaltes ist auch bei der Kündigung sowie der Anfechtung von Verträgen wichtig – hier sind regelmäßig Fristen zu beachten. Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit ich Sie optimal beraten kann.
Rechtsanwalt Timm Rosin
TOP bewertet
Kompetent
Flexibel & engagiert

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Schwerpunkte
Allgemeines Vertragsrecht
Ich unterstütze Sie beim Entwurf und der Verhandlung Ihrer Verträge und greife dabei auf langjährige Expertise in der Vertragsgestaltung sowie auf kaufmännisches Know-how zurück. Der Schlüssel zum erfolgreichen Vertragsabschluss ist ein offener Blick verbunden mit einem ausgeprägten Verständnis für die widerstreitenden Interessen der Vertragsparteien.
eBay & Kaufrecht
Ob eBay, eBay-Kleinanzeigen oder Amazon. Wo viel gehandelt wird, kommt es auch zu vielen Streitigkeiten. Der Käufer zahlt nicht, der Verkäufer liefert nicht, die Ware ist defekt oder wurde falsch geliefert. Häufig ist diesen Umständen nur mit anwaltlicher Hilfe beizukommen. Hier bin ich Ihr Ansprechpartner – außergerichtlich ebenso wie im gerichtlichen Verfahren.
Kündigung & Anfechtung
Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung ist die Strategie der Auseinandersetzung mit der Gegenseite der entscheidende Faktor. Die Vermeidung eines Prozesses steht hier regelmäßig an erster Stelle. Nur wer die Positionen beider Parteien versteht, kann die richtigen Vehikel anwenden und sich so aufstellen, dass das gewünschte Ziel erreicht wird.
Mahnverfahren
Wenn der Versuch der außergerichtlichen Streitbeilegung scheitert, kann eine Klage geboten sein. Wenn damit zu rechnen ist, dass der Schuldner sich nicht gegen die erhobenen Ansprüche wehrt, ist das Mahnverfahren eine günstige und schnelle Alternative zum gerichtlichen Verfahren. Auch hier setze ich mich rasch und unkompliziert für Sie ein.
Gerichtliche Vertretung
Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche, beispielsweise wenn Ihr Vertragspartner seine Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbringt oder seine sonstigen Vertragspflichten verletzt. Prozesstaktik ist in dieser Phase ebenso entscheidend wie eine sachliche Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Vorgehens.
Mandantenerfahrungen
Hier eine Auswahl davon, wie meine bisherigen Mandant*innen mich bewertet haben. Weitere Bewertungen finden Sie auf meinem Google-Profil.
Kündigung / Anfechtung im Verbraucherrecht
Gerade im Bereich des Verbraucherrechts kommt es häufig vor, dass Verträge (zum Beispiel Handyverträge oder Zeitungsabonnements) abgeschlossen werden und der Verbrauch nicht ausreichend vom Vertragspartner über die Kosten informiert wird. In solchen Fällen kann eine Anfrechtung das juristische Mittel der Wahl sein oder aber auch eine außerordentliche Kündigung. Für eine weitergehende Beratung und die Prüfung Ihres Falls kontaktieren Sich mich gern und vereinbaren Sie direkt einen Termin.
Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Anfechtung?
Bei der Kündigung wird der Vertrag mit Wirkung für die Zukunft beendet – die Kündigung kann daher nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Etwas anderes gilt, wenn beide Vertragsparteien sich auf eine rückwirkende Aufhebung des Vertrages einigen – da eine solche Einigung einvernehmlich geschehen muss und der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt, ist dies auch rückwirkend möglich.
Bei der Anfechtung hingegen wird die Willenserklärung, die zum ursprünglichen Abschluss des Vertrages geführt hat, rückwirkend ungültig – die Folge ist, dass die Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Anfechtung erbracht wurden, zurückzugewähren sind. Anfrechtungen kommen nur in Frage, wenn der Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages getäuscht wurde oder einem Irrtum unterlag.