Mandat & Kosten

Für eine gute Verteidigung ist es unerlässlich, dass Sie mich umfangreich über Ihr Anliegen informieren. Dazu führen wir eine sogenannte Erstberatung durch, also ein Gespräch in dessen Rahmen Sie mir Ihren Fall schildern und erste Fragen geklärt werden können. Im Anschluss an das Gespräch gebe ich Ihnen eine Einschätzung zur Erfolgsaussicht und zu den weiteren Handlungsmöglichkeiten.

Wenn wir im Rahmen der Erstberatung zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr Anliegen bei mir richtig aufgehoben ist, erteilen Sie mir das Mandat zu Ihrer Vertretung. Bitte beachten Sie: Das Mandatsverhältnis kommt erst durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung meinerseits zustande.

Mit der Mandatierung beginne ich, Sie rechtlich zu vertreten. Ich ergreife nun die erforderlichen Schritte um die gegen Sie erhobenen Vorwürfe abzuwehren. Selbstverständlich halte ich Sie über den Verfahrensstand immer auf dem Laufenden.

Nachdem ich den Mandatsauftrag erfüllt habe, fasse ich den Ausgang des Verfahrens noch einmal für Sie zusammen und gebe Ihnen abschließende Hinweise.

Rechtsanwalt Timm Rosin
Fachanwalt für Strafrecht

Flexibel & engagiert
Kompetent
Direkter Kontakt
TOP bewertet
Rechtsanwalt Rosin

5,0

Kosten der Verteidigung

Ich verfolge den Grundsatz absoluter Kostenklarheit – Sie erfahren von mir direkt und transparent, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen können. Dabei sei eines direkt vorausgeschickt: Es gibt keine kostenlose Rechtsberatung. Dies bedeutet natürlich nicht, dass Sie für jeden Anruf eine Rechnung erhalten werden. Vielmehr höre ich mir zunächst selbstverständlich Ihr Anliegen an und weise Sie darauf hin, sobald ich beratend tätig werde und Kosten entstehen können.

Die Erstberatung

Für eine mündliche Erstberatung darf ich von Gesetzes wegen (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG) höchstens 190,- Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnen. Wie hoch die Vergütung im Einzelfall ausfällt, hängt vom Aufwand und der erforderlichen Zeit ab. Die Gebühren der Erstberatung verrechne ich bei anschließender Mandatierung selbstverständlich mit jenen der Hauptsache – es entstehen Ihnen sodann effektiv keine Kosten durch die Erstberatung.

Zahlung nur bei Erfolg?

Erfolgsvereinbarungen sind in der Anwaltschaft nicht zulässig. Ihre Beratung ist eine Dienstleistung für die durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Mindestvergütung festgeschrieben ist. Diese Mindestvergütung ist vom Gegenstand der Beratung abhängig und darf vom Rechtsanwalt nicht unterschritten werden – dies sichert die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit – damit Sie gut beraten werden und kein Preiskampf zum Verlust von Qualität führt.

RVG oder Stundensatz

Ich bin bezüglich meiner Vergütung so flexibel, wie es das Gesetz zulässt. Abhängig vom Einzelfall rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab oder treffe mit Ihnen zu Beginn des Mandates eine Vergütungsvereinbarung.
Hierbei stehen verschiedene Vergütungsmöglichkeiten zur Verfügung, welche ich Ihnen beizeiten gern erläutere.
In jedem Fall stelle ich die Kosten für Sie bereits bei Mandatsbeginn transparent dar.

Vorschuss?

Ob ein Vorschuss geleistet werden muss, hängt vom Einzelfall ab. Da insbesondere gerichtliche Verfahren häufig langwierig sind und der Rechtsanwalt und Strafverteidiger daher weit in Vorleistung gehen muss, lässt das RVG es zu, Vorschuss- und Zwischenrechnungen zu stellen. Wie hoch diese sind und wie genau die Zahlungsmodalitäten ausgestaltet sind, besprechen wir gern im direkten Gespräch – Sie können direkt einen Termin vereinbaren.

Direkt anrufen

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